Aus dem Senatsschreiben vom 18.08.22:

Schutzmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie
im Schuljahr 2022/2023

„… Das Schuljahr wird, wie angekündigt, ohne Test- oder Maskenpflicht in den Schulen starten.
Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und im Ergebnis der gestrigen Beratung des
Hygienebeirats der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möchten wir den Schülerinnen
und Schülern sowie dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal jedoch
weiterhin eine freiwillige zweimalige Testung in den Schulen anbieten. Auf Wunsch kann auch
ein dritter Test pro Woche für eine Testung zum Start in die neue Schulwoche mit nach Hause
gegeben werden.

Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis zum Ende der ersten Schulwoche
schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zu den Herbstferien (21.10.2022) – ob ihre Tochter /
ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung
nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil. …“

 

Mit freundlichen Grüßen

Peggy Wolf  (Komm. Schulleiterin)