Liebe Eltern der Ulmen-Grundschule,

das Berliner Schulgesetz bietet Eltern eine Mehrzahl von Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in der Schule Ihres Kindes. Wir sehen diese Zusammenarbeit mit Eltern als Bestandteil unserer Schule und freuen uns über Ihre Ideen und Unterstützung.

Folgend nun eine Zusammenstellung von den verschiedenen Gremien sowie den auf der 1.Gesamtelternversammlung für das Schuljahr 23/24 gewählten Vertretern.

Die Schulleitung der Ulmen-Grundschule

Die Klassenelternversammlung (§ 89 Abs. 1 SchulG) besteht aus allen Eltern der Schüler einer Klasse, deren Kinder zum Beginn eines Schuljahres minderjährig sind. Die Eltern volljähriger Schüler können beratend an den Elternversammlungen teilnehmen. Die Elternversammlung ist die unmittelbarste Form der Mitwirkung in der Schule. Hier üben alle Eltern gemeinsam ihr Recht auf Mitwirkung aus. Über die Wahlen der zwei Klassenelternsprecher oder -sprecherinnen können Sie in Gremien der Schule, aber auch in überschulischen Gremien mitwirken. Eltern im Sinne des Schulgesetzes sind die für die Person des Kindes Sorgeberechtigten.

Die gewählten Klassenelternsprecher sind die ersten Ansprechpartner der Eltern gegenüber dem Klassenlehrer und den übrigen Lehrkräften der Klasse sowie dem Schulleiter. Die beiden Klassenelternsprecher haben als Vorsitzende der Klassenelternversammlung insbesondere folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Terminierung, Einberufung und Leitung von mindestens drei Sitzungen der Klassenelternversammlung im Schuljahr (in der Regel zweimal im ersten Schulhalbjahr und einmal im zweiten Schulhalbjahr),
  • Einladung schriftlich, möglichst mit Tagesordnung und frühzeitig vor dem Sitzungstermin (Empfehlung ein bis zwei Wochen vorher),
  • Einberufung „im Benehmen“ mit dem Klassenlehrer (§ 89 Abs. 4 Satz 1 SchulG), d. h. Zeit, Ort und Tagesordnung sollten rechtzeitig gemeinsam abgestimmt werden. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, laden die beiden Klassenelternsprecher oder -sprecherinnen trotzdem zu der Elternversammlung ein,
  • ggf. Einladung von Gästen, auch auf Wunsch/Beschluss der Klassenelternversammlung,
  • Information der Klassenelternversammlung über neue Konferenzbeschlüsse und rechtliche Bestimmungen, die die Klasse betreffen,
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse,
  • Kontakt zu den Klassenelternsprechern/innen der Parallelklassen, zu den Elternvertretern/innen in den schulischen Gremien, insbesondere in der Schulkonferenz und in den Lehrerkonferenzen,
  • ggf. Einberufung von Elternstammtischen,
  • Vorbereitung von Veranstaltungen auf Klassenebene.

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Da in der Regel zwei gleichberechtigte Klassen- und Jahrgangselternsprecher und – sprecherinnen gewählt werden, sind beide stimmberechtigte Mitglieder der GEV. Mit der Wahl zum Klassen oder Jahrgangselternsprecher oder – sprecherin werden diese also zugleich (qua Amt) stimmberechtigte Mitglieder der GEV; eine eigenständige Wahl in die GEV gibt es nicht.

Die GEV ist das höchste Elterngremium in der Schule. Hier werden die Elterninteressen gegenüber der Schule wahrgenommen. Es stehen also die Themen und Probleme im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Dementsprechend ist der Schulleiter der erste Ansprechpartner der GEV.
Über Wahlen in der GEV können Elternvertreter in weiteren schulischen und überschulischen Gremien mitwirken.

 

gewählte Gesamtelternvertreter für das SJ 23/24:

Vorsitzender: Herr Schöneberg, 4a
stellv. Herr Dissel, 2d stellv. Frau Müller, 5a
stellv. Frau Henke, 4b/6b stellv. Frau Petrasch, 2b

Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).

Im Unterschied zu allen anderen schulischen Gremien ist die Schulkonferenz an den allgemeinbildenden Schulen nahezu paritätisch besetzt. Ihr gehören je vier Vertreter der Gesamtkonferenz, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern an; bei Grundschulen nehmen die Schülervertreter und -vertreterinnen aus den Klassen 5 und 6 nur mit beratender Stimme teil (§ 77 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu diesen von anderen schulischen Gremien gewählten Mitgliedern kommen kraft Amtes der oder die Schulleiter/in als Vorsitzende/r sowie ein von den übrigen Mitgliedern der Schulkonferenz gewähltes externes (volljähriges) Mitglied, das der Schule nicht angehören darf, hinzu. Alle Mitglieder werden für zwei Schuljahre gewählt.

Die Schulkonferenz muss mindestens viermal im Schuljahr von dem oder der Vorsitzenden einberufen werden.

 

gewählte Elternvertreter für das SJ 23/24:

Vertreter Stellvertreter
Herr Leffhalm, 3b Frau Müller, 5a
Herr Dissel, 2d Frau Petrasch, 2b
Frau Marx, 2d Frau Schubert, 3c
Frau Mees, 5a Herr Matusch, 2b

Der Bezirkselternausschuss setzt sich aus jeweils zwei Vertretern jeder allgemeinbildenden Schule im Bezirk zusammen. Je zwei Vertreter der staatlich anerkannten Ersatzschulen des Bezirks gehören dem Ausschuss mit beratender Stimme an.

Hier werden alle Dinge beraten, die die Schulen im Bezirk betreffen, da kann es sich beispielsweise um bauliche Fragen oder Änderungen in Verordnungen handeln, der Ausschuss dient auch der Vorbereitung für den Bezirksschulbeirat (BSB).

 

gewählte Elternvertreter für das SJ 23/24:

Frau Terzer-Grahn, 6a stellv. Frau Mothes, 6b
Frau Vortkamp, 2d stellv. Herr Kriegs, 1b

Der Bezirksschulbeirat eines Bezirks besteht paritätisch aus 12 Eltern, 12 Lehrerinnen und Lehrern, 12 Schülerinnen und Schüler sowie einem Vertreter des Jugendhilfeausschusses. Er berät das Bezirksamt und die Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen des Schulwesens und sorgt für den Austausch von Informationen untereinander.

Die Bezirksschulbeiratsmitglieder werden für zwei Kalenderjahre gewählt (§ 110 Abs. 3 SchulG).

Der Landeselternausschuss dient der Vorbereitung und Koordinierung für den Landesschulbeirat und nimmt die Vertretung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der Senatsbildungsverwaltung wahr.

Die Mitglieder des Landeselternausschusses werden aus den Bezirkselternausschüssen für zwei Kalenderjahre gewählt (§ 110 Abs. 3 SchulG).

  • Mittagsausschuss: gewählte Elternvertreter für das SJ 23/24:
    • Herr Masula, 5b
    • Frau Beneke, 3a
    • Frau Blenn, 1a
  • Bauausschuss
  • Teilnahme an Schulentwicklungs-, Schulprogramm- und Evaluationsgruppen an der Schule
  • Finanzausschuss
  • Förderverein
  • Klassenkonferenz
  • Fachkonferenzen: gewählter Elternvertreter für das SJ 23/24
    • Deutsch: Frau Blenn, 1a ; Frau Wuth, 4a – FK-Leiterin: Frau Fey
    • Mathe: Herr Leffhalm, 3b; Herr Kriegs, 1b – FK-Leiter: Herr Righini
    • Englisch: Frau Matusch,2b; Herr Bretschneider, 4c – FK-Leiterin: Frau Wosilowsky
    • Sport: Frau Beneke, 3a; Frau Mothes, 6b – FK-Leiter: Herr Hartmann-Grünert
    • Kunst/Musik: Frau Wuth, 4a; Frau Marx, 2d – FK-Leiter: Herr Funke
    • SAPh: Frau Blenn, 1a; Frau Wierth, 4b – FK-Leiterin: Frau Damitz
    • NaWi/SK: Herr Leffhalm, 3b; Frau Winkler, 5c – FK-Leiterin: Frau Flügel
    • GeWi: Frau Müller, 5a ; Herr Bretschneider, 4c – FK-Leiter: Herr Fry