Unsere Goldenen Regeln
- Unser schulisches Zusammenleben beginnt mit dem freundlichen Gruß.
- Ich achte fremdes und persönliches Eigentum.
- Ich bin rücksichtsvoll, hilfsbereit und höflich.
- Im Schulhaus bewege ich mich langsam und leise.
- Ich löse Konflikte im Gespräch und bleibe fair.
- Ich halte das Schulgelände und die Schule sauber.
- Ich lasse Dinge zu Hause, die andere stören und gefährden könnten.
Unsere Regeln für den Unterricht
- Zum Unterricht erscheine ich pünktlich und gut vorbereitet.
- Zum Essen und Trinken nutze ich die Pause. Abweichende Regelungen verantwortet die Lehrkraft.
- Handys bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Abweichende Regelungen verantworten die Lehrkräfte oder die Erzieher/Innen.
- In den Hofpausen sind die Räume verschlossen, die nicht im Mittagsband genutzt werden.
Unsere Pausen- und Schulhofregeln
- Auf dem gesamten Schulgelände schiebe ich mein Fahrrad und schließe es an die dafür vorgesehenen Fahrradständer. In den Pausen und am Nachmittag halte ich mich nicht im Bereich der Fahrradständer auf.
- In den kleinen Pausen bleibe ich im Raum.
- Die Buddys unterstützen das aufsichtsrührende Personal.
- Die Nutzung des Fußballplatzes und des Basketballfeldes wird vom Schülerparlament geregelt.
- Fußball wird nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gespielt.
- Ich halte die Toiletten und Waschbecken sauber. Diese Örtlichkeiten sind keine Aufenthaltsräume.
Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
- Unmittelbar nach Unterrichtsschluss begeben sich alle Nichthortkinder auf den Heimweg, da die Aufsichtspflicht der Schule endet, ausgenommen sind die VHG*-Kinder. Sie melden sich bei den Erzieher/Innen an. Bei Ausfall oder Freistunden melden sich die VHG- Kinder selbständig in der Ergänzenden Förderung und Betreuung. (*Verlässliche Halbtagsgrundschule)
- Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz und steht nach Unterrichtsschluss den Hortkindern zur Verfügung.
- Die Verantwortung beim Benutzten und Aufräumen der Spielgeräte obliegt den Lehrkräften und Erzieher/Innen.
Bei Verstößen gegen Schul- und Hausordnung folgen:
(unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit)
- ein klärendes Gespräch (Selbst- bzw. Fremdreflexion)
- eine schriftliche oder mündliche Entschuldigung
- eine Wiedergutmachung
- ein Besinnungsbogen (schriftliche Schilderung des Vorgangs, Überlegungen zum Fehlverhalten und Angebot zur Wiedergutmachung)
- eine schnelle Information an die Eltern
- eine Nacharbeit unter Aufsicht (vorher werden die Erziehungsberechtigten bzw. eFöB informiert)
Die Haus- und Schulordnung wird zur Zeit überarbeitet.