Sehr geehrte Eltern,

aus aktuellem Anlass gilt in unserer Schule:

Die Senatsvorgaben des Senates für das Schulpersonal wenden wir ab sofort auch für unsere Schüler_innen an.

Die entsprechende Textpassage habe ich Ihnen angefügt.

„Das Schulpersonal ist dazu verpflichtet, beim Betreten der Schule einen Testnachweis bei sich zu führen, der maximal 24 Stunden (bei PoC-Antigentest) oder 48 Stunden (bei PCR-Test) alt ist. Der Testnachweis ist der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person vorzulegen. Selbsttestungen im Rahmen des 3G-Nachweises sind nur noch unter Aufsicht zulässig.

Für Beschäftigte gilt § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. Der Begriff der „Beschäftigten“ ist weit zu verstehen und gilt umfassend. Dabei ist es unerheblich, ob die Personen Beschäftigte des Landes Berlin sind oder ob sie unmittelbaren Kontakt zu Schülerinnen und Schülern haben. Entscheidend ist, dass sie an der Schule tätig sind. Beschäftigte sind somit beispielsweise auch Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sekretariatskräfte, das Reinigungspersonal, das Mensapersonal, Honorarkräfte und Ehrenamtliche.

Von der Testpflicht ausgenommen sind

  • Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Genesene Personen, die ein mehr als drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können

Diese Personen können jedoch jederzeit freiwillig an den Testungen in der Schule teilnehmen. Wir empfehlen dies ausdrücklich.“

(Stand: 17. Januar 2022)

Mit freundlichen Grüßen

Peggy Wolf